Seminarprogramm

Seminar 09.2023

Streitlösung am Bau | Klärung von Bauablaufstörungen

Montag 30.10.2023, 9:00 - 12:30 Uhr | Maximale Teilnehmerzahl 60 |Onlineseminar

Leitung: Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes

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Referent:

Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes
ist von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen und Inhaber des Baubetrieblichen Ingenieurbüros Bötzkes (BIB) in Braunschweig.


Programm

1) Außergerichtliche Streitlösung

a) Wirtschaftsmediation
b) Schlichtung
c) Adjudikation
d) Schiedsgutachten
e) Schiedsgerichtsverfahren

2) Vertragliche und gesetzliche Regelungen

a) § 18 Abs. 3 VOB/B: Streitbeilegung
b) Bundes- und Landeshaushaltsordnung (BHO + LHO): § 58 Vergleich

3) Neutrale Bewertung für einen öffentlichen Auftraggeber

a) Autobahn in Baden-Württemberg (2018: Straße
b) Verkehrsprojekt in Bremen (2021: Gleisbau)

4) Schiedsgutachter für beide Parteien

a) Tunnel in Baden-Württemberg, öffentlicher Auftraggeber
und Auftragnehmer (2018: Bahntunnel)

5) Streitlöser für beide Parteien

a) Stadt in Schleswig-Holstein und Auftragnehmer (2021: Kanal)
b) Land Sachsen und Auftragnehmer (2022: Straße)
c) Bund für Niedersachsen und Auftragnehmer (2021: Brücke)

Ziel:

Da es bei Streitigkeiten in Bauprojekten im schlimmsten Fall zu einem jahrelangen Gerichtsverfahren führen kann, ist dies für beide Vertragsparteien sehr unwirtschaftlich. Deshalb empfiehlt der Streitlöser den Vertragsparteien, sich bei Streitigkeiten gütlich zu einigen, damit das Bauprojekt erfolgreich fortgeführt werden kann.

Der Sachverständige ist seit 1996 sowohl für Auftragnehmer als auch für Auftraggeber tätig und kennt somit jeweils die Sichtweisen der Parteien, welche er grundsätzlich verstehen kann. Immer öfter wird deshalb von beiden Parteien eine Streitlösung gewünscht, die der Sachverständige durch eine neutrale Schlichtung mit entsprechender Empfehlung der Einigung oder ein neutrales Schiedsgutachten, welches ein abschließendes Ergebnis für beide Parteien ergibt, durchführt.

2017 wurde der Sachverständige für Schlichtung, Adjudikation, Schiedsgericht und Schiedsgutachtenverfahren in die Streitlöserlisten SL-Bau (Streitlösungsordnung für das Bauwesen, erstellt vom Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V.) sowie DGA-Bau (Deutsche Gesellschaft für Außergerichtliche Streitbeilegung in der Bau- und Immobilienwirtschaft e. V.) aufgenommen worden.

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