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Die VSVI-NRW

Aufgaben und Ziele der VSVI-NRW

Stillstand ist Rückschritt. Die Anforderungen der Gesellschaft an die Verkehrsinfrastruktur als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge nehmen ständig zu. Leistungsfähigkeit, Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und in den letzten Jahren verstärkt die Berücksichtigung von Nutzen-Kosten-Verhältnissen sind die Herausforderungen, denen sich die Ingenieure bei Planung, Bau und Betrieb der Verkehrswege stellen müssen.

Forschung und Entwicklung sowie eine permanente Fortbildung gehören daher zu den vornehmsten Pflichten der Ingenieure.

In dem Bemühen, mit dieser raschen Entwicklung besser Schritt halten zu können, haben sich im Straßenbau und im Verkehrswesen tätige Ingenieure am 24. Mai 1965  zur Vereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure in Nordrhein-Westfalen (VSVINRW) zusammengeschlossen. Die Vereinigung ist in zwölf regionale Bezirksgruppen gegliedert. Im Vereinsregister beim Amtsgericht Köln ist die VSVINRW am 29. Juli 1965 unter der Nummer 24-VR-5751 eingetragen worden.

Ein großer Teil der hierzulande auf diesem Gebiet tätigen Ingenieure aus der Verwaltung, der Bauindustrie, dem Baugewerbe, den Verkehrsbetrieben, den Ingenieurbüros und nicht zuletzt den Hochschulen gehört inzwischen zu den rd. 2.000 Mitgliedern der VSVI in NRW.

Bereits im Oktober 1963 hatte sich die Bundesvereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure (BSVI) e.V. in Hamburg gegründet. Sie vertritt die inzwischen 14 Landesvereinigungen mit rund 17.000 Mitgliedern. Sie pflegt und fördert verkehrs- und berufspolitische Aktivitäten auf nationaler und internationaler Ebene. Die BSVI zählt damit zu den größten Ingenieurverbänden in der Bundesrepublik Deutschland.

Zweck der Vereinigung

Die Vereinigung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 

Zweck der Vereinigung ist

  • die Förderung von Wissenschaft und Forschung,
  • die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung,
  • die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes 
 sowie der Unfallverhütung. Der Satzungszweck wird unter anderem erreicht durch
  • die technische und wissenschaftliche Fach- und Weiterbildung,
  • die Förderung der berufsständischen Bestrebungen und die Pflege des 
 Berufsbilds des Ingenieurs,
  • die Mitwirkung bei der Lösung von fachlichen und politischen Fragen des 
 Straßen- und Verkehrswesen, insbesondere bei der Verbesserung der Sicherheit
 der Verkehrswege sowie
  • den nationalen und internationalen Erfahrungsaustausch mit Organisationen
 gleicher oder ähnlicher Zielsetzung.

Diese Ziele sollen insbesondere erreicht werden durch Seminare, Vorträge, Öffentlichkeitsarbeit, Besichtigungen, Zusammenkünfte und Zusammenarbeit mit anderen technischen Vereinigungen. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Vereinigung besteht nicht.

Wer kann in die VSVI aufgenommen werden?

In die Vereinigung können aufgenommen werden:

  1. Als ordentliche Mitglieder mit Stimmrecht und aktivem sowie passivem 
 Wahlrecht
    1.1 alle im Straßen- und Verkehrswesen tätigen Ingenieure, die die 
 Abschlussprüfung einer anerkannten technischen Ausbildungsstätte
 (Technische Hochschule, Technische Universität, Fachhochschule,
 Ingenieurschule) bestanden haben,
    1.2 alle im Straßen- und Verkehrswesen Tätigen, soweit sie dort mindestens
 fünf Jahre lngenieuraufgaben erfüllt haben und somit aufgrund ihrer Erfahrung
 dem  Personenkreis unter 1.1 zugerechnet werden können,
    1.3 alle im Straßen- und Verkehrswesen Tätigen, soweit der Vorstand im 
 Einzelfall ihrer Mitgliedschaft im Hinblick auf ihre Erfahrung oder Funktion
 zugestimmt hat.

  2. Als a u ß e r o r d e n t I i c h e Mitglieder mit Stimmrecht und aktivem Wahlrecht
 Studierende des Bauingenieur- und Verkehrswesens  an einer anerkannten
 technischen Ausbildungsstätte, wie unter 1.1 beschrieben, bis zum Abschluss 
 ihres Studiums.

  3. Als F ö r d e r m i t g l i e d e r natürliche und juristische Personen; natürliche 
 Personen mit Stimmrecht und aktivem Wahlrecht, juristische Personen mit 
 aktivem Wahlrecht.

  4. Als E h r e n m i t g l i e d e r  Personen, die sich um die Förderung der Ziele 
 der  Vereinigung oder in Erfüllung ihrer beruflichen Aufgaben besondere 
 Verdienste im Straßen- oder Verkehrswesen erworben haben. Diese werden 
auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung mit Mehrheit 
 der Anwesenden zu Ehrenmitgliedern ernannt.

Der Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft ist in Textform zu stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Eine Ablehnung bedarf keiner Begründung. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem ersten Tag des Monats, der auf die Entscheidung über die Mitgliedschaft folgt. Jedes Mitglied erhält eine Mitgliedsbestätigung.Beim Wechsel zu einer anderen Landesvereinigung bleibt der einmal zuerkannte Mitgliedsstand erhalten.

Satzung der VSVI-NRW

Die Satzung der VSVI-NRW in der Fassung, die am 09. Mai 2018 durch die Mitgliederversammlung in Paderborn verabschiedet wurde, steht hier zum Download bereit.

 

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